Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle die gesetzlich krankenversichert sind, werden automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch hier bietet der Markt die Möglichkeit die gesetzlich geregelte Versorgung zu erweitern, bei Bedarf und/oder Interesse ist hier ein persönliches Gespräch unerlässlich.